E-Bike Verleih
am Chiemsee

In unserem Fahrradverleih am Chiemsee findest Du das passende Bike für jede Radtour. Vom besonders bequemen Trekking E-Bike mit Rücktrittbremse bis zum High-End Mountain E-Bike, hier fährst du aktuelle Technik für jeden Anspruch. Egal ob du nur entspannt eine Runde um den Chiemsee fährst oder die Kampenwand mit dem berüchtigten Gori Loch bezwingen möchtest, bei uns bist Du richtig. Das passende Rad kannst Du unten nach Katgeorie wählen und deine Größe direkt online buchen.

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FAQ FAHRRADVERLEIH
Stornierung deines Verleihbikes

STORNIERUNG DEINES VERLEIHBIKES

Gekaufte Verleih Tickets werden nicht zurückgenommen.Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen anwendbar, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

Hinsichtlich des Kaufs von Gutscheinen und Waren besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Kauf des/der Gutschein(e) oder Waren zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den/ die Gutschein(e) oder Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Cube Store Chiemsee, Lujo-Brentano-Strasse 1-3, 83209 Prien am Chiemsee, 08051/697070 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Bezahlung deines Verleihbikes

BEZAHLUNG DEINES VERLEIHBIKES

Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig.
Du kannst den Betrag über unser Onlinebuchungs-Portal per PayPal oder Kreditkarte tätigen.

Sicherheit

SICHERHEIT

Das Leihen der Räder erfolgt auf eigene Gefahr. Wir überprüfen regelmässig den Zustand unserer Räder. Dennoch sind Sie bei Übernahme der Räder verpflichtet, sich von der Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit der Räder zu überzeugen. Während der Touren tragen Sie selbst die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und für Ihre eigene Tauglichkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr.

Haftung

HAFTUNG

Für Schäden übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits beruhen.

Fahrradverleih

FAHRRADVERLEIH

Die Mietbedingungen zur Vermietung unserer Fahrräder sind auf den Verträgen angegeben und entsprechen branchenüblichen Kriterien.

Abholservice bei Stürzen, Defekten oder Erschöpfung

ABHOLSERVICE

Bei Stürzen und/oder Defekten besteht kein Abholservice.

Unsere E-Bike Auswahl

Unsere E-Bikes

In unserem E-Bike Verleih bieten wir folgende Modelle an:

Cube Stereo Hybrid 140 HPC 625
Cube Reaction Hybrid PRO 625
Cube Supreme Hybrid EXC 625
Cube Supreme Hybrid ONE 400
Cube Acid 240 Hybrid Rookie SL 400


Im Mietpreis enthalten sind folgende Ausrüstung/Mietleistungen:
E-Bike, Schlüssel, Akku, Ladegerät, Schlauchbeutel mit Ersatzschlauch, zwei Reifenheber, Pumpe, Flickset sowie ein Multitool.

Allgemeine Vermietbedingungen

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN

I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemässen Gebrauch benutzen.


II. PFLICHTEN DES MIETERS


1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad im selben reinlichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, abzugeben.
Sollte das Mietrad sehr verschmutzt sein, wird dem Vermieter eine Reinigungspauschale von 5,-EUR zu berechnet.




III. REPARATUR

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemässe Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.




IV. UNFALL/DIEBSTAHL

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen.
Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.




V. HAFTUNG

1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.




VI. RÜCKGABE DES FAHRRADES

1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während derGeschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe ausserhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.




VII. ABSCHLIESSENDES

1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




Verkauf von Verleihbikes

Du hast die Fahrt auf deinem Leihbike so genossen dass du es am liebsten nur für dich möchtest? Kein Problem, im Onlinehop findet du alle Test- und Leihbikes zum Verkauf und kannst dir dein Modell jederzeit reservieren.

LÄNGER BUCHEN

Wenn du einfach nicht genug bekommen kannst und du länger als 6 Tage buchen möchtest ist der beste Weg eine Email an den Verleih oder ein Anruf direkt im Store. Wir helfen dir gern bei der Buchung deines Bikes für eine längere Aufenthaltsdauer.