AGB Fahrradverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen

mit Kundeninformationen der E-Bike Verleihstation des Cube Store Chiemsee

Der Cube Store Chiemsee wird betrieben von:

absoluts - bikes and more - GmbH und Co. KG
Nordstrasse 10
83253 Rimsting


VERTRAGSSCHLUSS

Die Buchung unserer Verleihräder können Sie über unsere Webseite tätigen (https://www.cube-store-chiemsee.de/radverleih.html).
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Buchung erst dann besteht, wenn wir die Anfrage bestätigt haben.

BEZAHLUNG

Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig.

STORNIERUNG

Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen anwendbar, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Gekaufte Verleih Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

Hinsichtlich des Kaufs von Gutscheinen und Waren besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Kauf des/der Gutschein(e) oder Waren zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den/ die Gutschein(e) oder Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Cube Store Chiemsee, Lujo-Brentano-Strasse 1-3, 83209 Prien am Chiemsee, 08051/697070 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

GUTSCHEINE

Die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden. Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden bis zum Ablaufdatum auf dem Gutscheinkonto des Kunden gutgeschrieben.Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

SICHERHEIT

Das Leihen der Räder erfolgt auf eigene Gefahr. Wir überprüfen regelmässig den Zustand unserer Räder. Dennoch sind Sie bei Übernahme der Räder verpflichtet, sich von der Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit der Räder zu überzeugen. Während der Touren tragen Sie selbst die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und für Ihre eigene Tauglichkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr.

HAFTUNG

Für Schäden übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits beruhen.

FAHRRADVERLEIH

Die Mietbedingungen zur Vermietung unserer Fahrräder sind auf den Verträgen angegeben und entsprechen branchenüblichen Kriterien.

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN

I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemässen Gebrauch benutzen.

II. PFLICHTEN DES MIETERS

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad im selben reinlichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, abzugeben. Sollte das Mietrad sehr verschmutzt sein, wird dem Vermieter eine Reinigungspauschale von 5,-EUR zu berechnet.

III. REPARATUR

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemässe Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

IV. UNFALL / DIEBSTAHL

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

V. HAFTUNG

1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. RÜCKGABE DES FAHRRADES

1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe ausserhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

VII. ABSCHLIESSENDES

1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt